Abwicklung

Erst nach Abwicklung ist das Arbeitsverhältnisses ganz zu Ende

Ist das Arbeitsverhältnis beendet, so besteht Bedarf, das Arbeitsverhältnis abzuwickeln. Die Lohnsteuerkarte ist ausgefüllt herauszugeben. Es besteht Anspruch auf ein Zeugnis. Oft befinden sich noch Gegenstände des Arbeitgebers wie z.B. Werkzeuge in den Händen des Arbeitnehmers. Der Arbeitnehmer lässt an seinem Arbeitsplatz nicht selten noch Kleidung oder persönliche Habe zurück. Das Arbeitsverhältnis ist erst abgewickelt, wenn es keine gegenseitigen Ansprüche der Arbeitsparteien mehr gibt. Achtung: Auch wenn es zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nichts mehr zu regeln gibt, kann es z.B. zwischen den Sozialversicherungsträgern und den Arbeitsparteien noch lange Zeit Komplikationen geben.