Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gegen Diskriminierung und Mobbing
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.Mit Geltung des AGG ist es nun möglich, aus den genannten Gründen schon vor der Einstellung Diskriminierungen bis nach der Abwicklung des Arbeitsverhältnisses zu verhindern. Vor Geltung des Gesetztes konnten Diskriminierungen aller Art in Deutschland fast nur bei Erreichen der hohen Strafbarkeitsschwelle verfolgt werden.
Das AGG bestimmt darüber hinaus erstmalig Begriffe, die aus dem englischen "Mobbing" stammen. Das Gesetz verwendet den Begriff der Belästigung und der sexuellen Belästigung.
Liegt heute eine Diskriminierung vor, so hat der Betroffene Möglichkeiten von der Beschwerde über die Arbeitsverweigerung bis hin zu Entschädigungen und Schadenersatz.
Ganz unerhebliche Beeinträchtigungen der menschlichen Würde sollen allerdings ohne Ahndung bleiben. Grundsätzlich müssen die Beteiligten aber damit rechnen, dass es sich um Belästigungen nach dem AGG handelt und Belästigungen auch Konsequenzen haben. Sexuelle Belästigungen haben im AGG einen nochmals erhöhten Unwert und ziehen strengere Maßnahmen nach sich.
Nur ausnahmsweise lässt das AGG Diskriminierungen zu, wenn es nicht anders gehen sollte. Wenn z.B. eine Kirche einen Bewerber aus einem anderen Religionskreis ausschließt oder ein Schauspieler eine Rolle mit einer bestimmten Hautfarbe besetzen soll, könnten denkbare Ausnahmefälle vorliegen.

