Altersteilzeit

Die Altersteilzeit entlastet ältere Arbeitnehmer

Von Altersteilzeit ist die Rede, wenn Menschen über 55 Jahre aufgrund Ihres Alters weniger arbeiten als in jungen Jahren.
Die Gestaltung der Altersteilzeit ist den Arbeitsparteien überlassen. Es kommen Reduzierungen der Regelarbeitszeit auf 20 Stunden in der Woche zur Anwendung. Regelmäßig findet auch eine teilweise Reduzierung der Arbeit in dem Sinne Anwendung, dass zunächst voll weiter gearbeitet wird und anschließend keine Arbeit mehr erbracht wird.
Regelungen zur Altersteilzeitarbeit finden sich im Altersteilzeitgesetz. Insbesondere sind dort Regelungen über die Finanzierung der Altersteilzeitarbeit durch die Bundesagentur für Arbeit zu finden. Da auch Altersteilzeitarbeit Teilzeitarbeit ist, findet auch das Teilzeit- und Befristungsgesetz Anwendung.