Annahmeverzug des Arbeitgebers

Im Annahmeverzug des Arbeitgebers häufen sich die Lohnansprüche

Der Annahmeverzug des Arbeitgebers bezieht sich auf den juristischen Fachbegriff des Verzuges. Wer sich im Verzug befindet, befindet sich im Unrecht. Wer im Verzug ist, hat die Folgen seines Verzuges zu vertreten. Das bedeutet praktisch, dass der Arbeitgeber den Lohn weiter zahlen muss, ohne die Arbeitsleistung zu erhalten. In den Meisten Fällen ist der Arbeitgeber mit der Annahme der Arbeit, wenn ihm der Arbeitnehmer nach einer unberechtigten Kündigung die Arbeit anbietet. Regelmäßig zeigt der Arbeitnehmer seine Bereitschaft zur Arbeit an, wenn er eine Kündigungsschutzklage erhebt. Dadurch zeigt er gerade, dass er die Kündigung nicht hinnehmen will. Nimmt der Arbeitgeber die angebotene Arbeit nicht an, so ist das seine Sache. Er muss den Lohn weiter zahlen.
Arbeitnehmer und Scheinselbständige
Ein Arbeitnehmer ist eine Person, die durch Arbeitsvertrag unselbständige Dienste erbringt. Ein Arbeitnehmer ist von seinem Arbeitgeber abhängig. Er hat gleichzeitig meist nur einen Arbeitgeber. Anders der Selbständige. Er hat mehrere Auftraggeber. Fällt ein Auftraggeber weg, so wird er nicht gleich arbeitslos. Wesen des Selbständigkeit ist, sich neue Aufträge zu suchen. Beamte, Richter und Soldaten sind ebenfalls keine Arbeitnehmer. Sie schließen keine Verträge, sondern werden ernannt. Obwohl viele Beschäftigte nur einen einzigen Aufraggeber haben, von dem sie wirtschaftlich abhängig sind, werden sie als Selbständige geführt. Dadurch ersparen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge zu den Sozialversicherungen. Die Sozialversicherungen erkennen diese abhängige Selbständigkeit oft nicht an. Es wird eine "Scheinselbständigkeit" angenommen. Die Personengruppe der Scheinselbständigen gehört zu den Arbeitnehmern. Oft wird erst Jahre nach dem Beschäftigungsverhältnis eine Scheinselbständigkeit unterstellt mit der Folge, dass sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber hohe Nachzahlungen an die Sozialversicherungsträger der Arbeitnehmer leisten müssen.