Arbeitnehmerentsendegesetz
Das Arbeitnehmerentsendegesetz schützt Deutsche und ausländische Arbeitnehmer
Das Arbeitnehmerentsendegesetz dient hauptsächlich dazu, ausländische Arbeitnehmer vor Ausbeutung und deutsche Arbeitnehmer vor Lohndumping zu schützen. Demzufolge regelt das Arbeitnehmerentsendegesetz Mindestlöhne. Da die Baubranche stark von Arbeitnehmern aus dem zumeist europäischen Ausland geprägt ist, findet das Arbeitnehmerentsendegesetz am Bau die häufigste Anwendung. Betroffen sind das Bauhauptgewerbe, aber auch Teile des Baunebengewerbes. Es ist verständlich, dass sich viele Bauunternehmen vor den nunmehr höheren Gehältern und Abgaben fürchten. Strategien der Arbeitgeber sind daher die veränderte Darstellung ihrer Tätigkeit. Aktuell besteht für einige Unternehmen die Aussicht, als "Gebäudereiniger" dem Arbeitnehmerentsendegesetz zu unterfallen. Dem versucht man zu entkommen, indem man bereits beim Handelsregister andere Geschäftszwecke als die bloße Gebäudereinigung an gibt. In der Registerauskunft ist dann zu lesen, das Unternehmen betreibe "Hotelservice" oder "Zimmerservice" oder andere unverfängliche Tätigkeiten. Dem Arbeitnehmer obliegt sodann die Beweisführung, dass sein Unternehmen ganz überwiegend Gebäudereinigung betreibt. Dieser Beweis muss mit anderen Arbeitnehmern als Zeugen geführt werden. Dem Gericht muss mit diesen Zeugen klar gemacht werden, dass es sich überwiegend um einen Gebäudereinigerbetrieb handelt. Für Zeugen, die gegen ihren Arbeitgeber aussagen, besteht natürlich die begründete Furcht vor Maßnahmen bis hin zur Kündigung. Andererseits stehen höhere Löhne für alle in Aussicht.