Arbeitnehmerüberlassung

Die Arbeitnehmerüberlassung gewährt volle Rechte des Arbeitnehmers gegen den Verleiher

Im Wirtschaftsleben besteht heute für viele Unternehmen das Bedürfnis, lediglich für befristete Zeit Arbeitskräfte einzustellen. Meist handelt es sich um einzelne Aufträge. Würde das Unternehmen selbst Arbeitskräfte einstellen, so würden diese schon bei Überschreiten geringer Personalstärken dem Kündigungsschutzgesetz unterliegen. Das Unternehmen könnte die Arbeitnehmer nach Beendigung des Auftrages nicht einfach entlassen. Es bestünde ja gerade der Kündigungsschutz. Das Unternehmen könnte sich in Deutschland kaum mehr von seinen Arbeitnehmern trennen, obwohl der Auftrag abgeschlossen ist. Daher hat die Wirtschaft eine "Notlösung" entwickelt: So genannte Leih- oder Zeitarbeitsfirmen stellen mit staatlicher Genehmigung Arbeitnehmer ein. Das Zeitarbeitsunternehmen verleiht dann seine Arbeitnehmer an das Unternehmen mit dem zeitliche befristeten Auftrag. Die Arbeitnehmer haben gegenüber dem Leiharbeitgeber alle Arbeitnehmerrechte. Gegenüber dem "Entleiher" haben die Arbeitnehmer keine Arbeitnehmerrechte. Vergleichbar hat ein Heizungsmonteur nur gegenüber seiner Firma Arbeitnehmerrechte, nicht aber gegenüber dem Bauherren, bei dem er zur Montage eingesetzt ist.