Arbeitslosigkeit

Arbeitslosigkeit kann jeden treffen

Ein Mensch ohne Arbeit ist nicht immer gleich arbeitslos. Studenten und Schüler sind nicht in Arbeit, aber auch nicht arbeitslos. Von Arbeitslosigkeit ist nur die Rede, wenn jemand bei der Bundesagentur für Arbeit als arbeitslos registriert ist. Nach dem Verlust des Arbeitsplatzes erhält der Arbeitslose Arbeitslosengeld I. Voraussetzung hierfür ist, dass er in zwei Jahren mindestens 360 Tage Beiträge an die Arbeitslosenversicherung gezahlt hat. Nur derjenige ist arbeitslos, der auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.
Die frühere Arbeitslosenhilfe wurde mit der früheren Sozialhilfe zusammengelegt und bildet nun das Arbeitslosengeld II. Arbeitslosengeld II deckt lediglich das Existenzminimum ab und ist seinem Wesen nach Hilfe zum Überleben.