Arbeitsnachweis

Arbeitsnachweis als Arbeitsvertrag

Es gibt immer noch rein mündlich geschlossene Arbeitsverträge. Da sich der Inhalt mündlicher Verträge schlecht beweisen lässt, gibt das Gesetz dem Arbeitnehmer einen Anspruch auf einen Arbeitsnachweis. Dieser Arbeitsnachweis könnte dann als Arbeitsvertrag angesehen werden. Der Arbeitnehmer sollte, falls er einen Arbeitsvertrag vorweisen muss, einen schriftlichen Arbeitsvertrag zu den mündlich ausgehandelten Bedingungen mit seinem Arbeitgeber ausfertigen. Ein Arbeitnehmer sollte den Arbeitsvertrag schon so früh wie möglich in den Händen halte. Wartet der Arbeitnehmer ab, bis eine Krise im Arbeitsverhältnis herrscht, so wird es ihm entsprechend schwerer fallen, den gewünschten Arbeitsvertrag bzw. Arbeitsnachweis zu erhalten. Ebenso wie der Arbeitsvertrag sollte der Arbeitsnachweis alle fairen und gegenseitigen Verpflichtungen regeln. Hinweise auf z.B. geltende Tarifverträge können für beide Parteien zukünftigen Ärger vermeiden.