Arbeitsvertrag
Der Arbeitsvertrag bestimmt Ihre Rechte
Einer besonderen Form - also Papier und Schriftform - bedarf es nicht. Der Arbeitsvertrag kann auch mündlich geschlossen werden. Die Beweisfrage ist bei mündlichen Abreden immer offen. Es geht bei mündlichen Verträgen zumeist derjenige leer aus, der etwas haben will, es aber nicht beweisen kann. Richter und Behörden kommen einer Partei ohne Papier kaum entgegen. Wer keine "Urkunde" in den Händen hält, kann nichts beweisen. Er verliert. Ohne schriftlichen Arbeitsvertrag besteht für den Arbeitgeber die Besorgnis, dass er von Sozialversicherungsträgern und dem Finanzamt in Anspruch genommen wird. Schnell wird einem Arbeitgeber unterstellt, er habe Pflichten verletzt. Bei Pflichtverletzungen drohen in Deutschland immer saftige Bußgelder, Strafen und der Verlust von Berufszulassungen. Für den Arbeitnehmer besteht die gleiche Angst. Auch er kann ohne Papier nichts beweisen. Kommt es zum Streit mit dem Arbeitgeber um Urlaub, Lohn, Spesen u.s.w., so hat der Arbeitnehmer beim Arbeitsgericht schlechte Karten. Er gerät in Beweisnot.Rein mündlich geschlossene Verträge sind daher in der Praxis selten und fast nur noch im untersten Lohnbereich aufzufinden.
Die Schriftform ist immer anzuraten.

