Arbeitszeitverringerung

Eine Arbeitszeitverringerung ist möglich

Ab einer Personalstärke von 15 Arbeitnehmern kann unter bestimmten Voraussetzungen vom Arbeitnehmer eine Arbeitszeitverringerung erbeten werden. Der Arbeitgeber kann der Bitte widersprechen, wenn der Betrieb die vertraglich geschuldete Arbeitskraft benötigt.