Aufhebungsvertrag
Vorsicht beim Aufhebungsvertrag
Ein Aufhebungsvertrag ist ein grundsätzlich zulässiger Vertrag im Arbeitsrecht. In einem Aufhebungsvertrag wird typischerweise die Beendigung des Arbeitsverhältnisses beschlossen, um einer Kündigung mit vorprogrammiertem Streit zuvor zu kommen. Ein Aufhebungsvertrag ist mit allen Vor- und Nachteilen wirksam. Aus der Sicht des Arbeitgebers kann ein Aufhebungsvertrag günstiger sein als eine Kündigung. Langes Prozessieren über eine Kündigung mit ungewissem Ausgang kann teuer werden. Der Arbeitnehmer sollte sich einen Aufhebungsvertrag genau überlegen. Gesetzliche und private Arbeitslosenversicherungen akzeptieren zumeist nur eine Kündigung. Zum Leistungsbezug wird darüber hinaus auch noch die Anfechtung der Kündigung beim Arbeitsgericht verlangt. Nur wer unverschuldet seinen Arbeitsplatz verliert, soll Zahlungen erhalten. Die Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages würde in den meisten Fällen als "vorsätzlich" eingestuft. Vorsatz ist die höchste bekannte Schuldstufe im Zivilrecht.