Die außerordentliche Kündigung ist meist eine fristlose Kündigung
In den meisten Fällen ist mit einer außerordentlichen Kündigung die fristlose Kündigung gemeint. Der Arbeitgeber wirft dem Arbeitnehmer zumeist ein grobes Fehlverhalten vor, z.B. den Diebstahl am Arbeitsplatz. Eine ordentliche Kündigung setzt die Einhaltung der Kündigungsfristen und die Beachtung aller weiteren Erfordernisse voraus, z.B. die Beachtung des Kündigungsschutzes. Die ordentliche Kündigung ist z.B. im Falle des Diebstahls nicht angezeigt. In diesem Falle ist die Rede von einer außerordentlichen Kündigung. Diese tritt gewissermaßen neben die ordentliche Kündigung. In vielen außerordentlichen Kündigungen wird daher "hilfsweise" oder "vorsorglich" noch die ordentliche Kündigung bzw. fristgemäße Kündigung als Notbehelf mit erklärt. Eine außerordentliche Kündigung sollte vom Arbeitnehmer immer angegriffen werden.