Betriebsrat
Arbeitnehmer können einen Betriebsrat wählen
Ein Betriebstrat muss nicht in jedem Betrieb vorhanden sein. Ab einer Personalstärke von fünf Mitarbeitern kanngrundsätzlich ein Betriebsrat für vier Jahre gewählt werden. Wer das achtzehnte Lebensjahr erreicht hat, kann zum Betriebsrat gewählt werden. Die Rechte und Pflichten des Betriebsrates sind im Betriebsverfassungsgesetz geregelt. Bei kleineren und mittleren Betrieben wird ein Betriebsrat oft erst in der Krise des Unternehmens gewählt in der Hoffnung, so noch etwas verbessern zu können. Oft ist es dann aber bereits zu spät.

