Das Direktionsrecht

Der Arbeitgeber ist der Direktor

Der Arbeitgeber hat das Direktionsrecht. Er bestimmt, welche Arbeit wie erledigt wird. Er ist der "Direktor". Der Arbeitgeber hat die Rechte seiner Arbeitnehmer, den Schutz ihrer Grundrechte und den Schutz ihrer Persönlichkeit zu beachten. Sofern der Arbeitgeber diese Rechte beachtet, müssen die Arbeitnehmer die Arbeit in Befolgung des Direktionsrechtes ihres Arbeitgebers erledigen.