Der Betriebsübergang
Im Betriebsübergang gehen die Arbeitsverträge mit
Betriebe sind ohne ihre Mitarbeiter weniger wert. Für Firmenbesitzer besteht daher oft das Bedürfnis, den Betrieb mit allen Beschäftigten zu verkaufen. Da die Beschäftigen aber einen Vertrag mit dem Verkäufer des Betriebes haben, könnten sie weiterhin Lohn vom Verkäufer des Betriebes verlangen. Da dieser den Betrieb aber nicht mehr besitzt, wären seine finanziellen Mittel schnell aufgebraucht. Der Käufer des Betriebes hätte mangels eines Vertrages mit den Beschäftigten des Verkäufers keine Rechte gegen dessen Arbeitnehmer. Daher hat das BGB bestimmt, dass bei einem Betriebsübergang die Arbeiter quasi mit verkauft werden, ganz ähnlich wie im Mietrecht.Probleme stellen sich in der Praxis, wenn ein Betrieb nur zur Abwicklung verkauft wird. Möglichweise will der "alte" Arbeitgeber die Abwicklung eines Betriebes mit allen Komplikationen nicht selbst durchführen. Es bietet sich an, den ganzen Betrieb zu verkaufen. Dann hat ein anderer das Problem. Für die Arbeitnehmer wird es umso ernster, je weniger seriös der Erwerber der Firma erscheint. So gibt es Firmenerwerber, die von dem Verkäufer zusätzlich zu der Firma weitere Zahlungen erhalten, ohne selbst mehr als einen symbolischen Kaufpreis zu leisten. Die Gegenleistung ist die reine Übernahme der maroden Firma.

