Die Haftung des Arbeitnehmers

Arbeitnehmern droht Haftung

Die Arbeitnehmerhaftung ist grundsätzlich nicht begrenzt. Das bedeutet, der Arbeitnehmer haftet auf Schadenersatz auch schon bei einfacher Fahrlässigkeit. Bei gefahrgeneigter Tätigkeit des Arbeitnehmers kommt dem Arbeitnehmer eine Erleichterung zugute. Als grober Maßstab gilt: Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Arbeitnehmer in der Regel nicht. Bei einem mittleren Fahrlässigkeitsvorwurf teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer regelmäßig den Schaden. Bei grober Fahrlässigkeit haftet der Arbeitnehmer zumeist alleine. Die Schwelle zur groben Fahlässigkeit ist schnell erreicht. Als Beispiel soll die Rote Ampel im Strassenverkehr gelten. Ein Busfahrer kann z.B. bei mehr als 1 Sekunde Rotlicht der Vorwurf grober Fahrlässigkeit mit weitreichenden Konsequenzen treffen.