Eine fristlose Kündigung sollte angegriffen werden
Die fristlose Kündigung ist das schärfste Schwert des Arbeitgebers. Sie beendet das Arbeitsverhältnis sofort. Sie darf nur ausgesprochen werden, wenn das Arbeitsverhältnis so stark gestört ist, dass dem Arbeitgeber das Festhalten an dem Arbeitsvertrag mit dem gekündigten Arbeitnehmer quasi "keine Minute" mehr zugemutet werden kann. Solche harten Gründe finden sich fast nur im Bereich der Straftaten gegen den Arbeitgeber, Kunden oder Mitarbeiter. Arbeitnehmer sollten eine fristlose Kündigung immer angreifen. Oft werden Gründe für eine fristlose Kündigung vor Gericht nicht bewiesen. Außerdem verlangt bereits die Bundesagentur für Arbeit einen Kampf um den Arbeitsplatz.