Die geringfügige Beschäftigung oder der Minijob

Der Minijob führt zu erhöhter Beschäftigung

Die Parteien können ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis vereinbaren. Bis zu einem Lohn von 400 Euro muss in der Regel der Arbeitgeber darüber hinaus einen pauschalen Betrag von ca. 120 € an die Sozialversicherung abführen. Es ist auch möglich, dass der Sozialanteil vollständig vom Arbeitnehmer getragen wird. Damit sinkt jedoch sein Netto- Lohn auf unter 300 € ab. Obwohl die Beiträge entrichtet werden, werden keine Ansprüche gegen die Krankenversicherung begründet.
Mehrere Minijobs werden zusammengerechnet und werden somit voll versicherungspflichtig.
Für Studenten und Schüler bestehen begünstigende Sonderrereglungen.