Zumeist stellt sich die Frage der richtigen Eingruppierung bei Beschäftigen des öffentlichen Dienstes, sofern BAT zur Anwendung kommt. Der Bundesangestelltentarif regelt zuforderst nach Ausbildung und Lebensalter und Diensteintritt verschiedene Tarifgruppen. Aus der Sicht des Arbeitnehmers wird zumeist die Höhergruppierung begehrt. Der zumeist öffentlichen Arbeitgeber verfolgt das gegenteilige Interesse.