Elternzeit

Elternzeit bringt finanzielle Anreize

Die Elternzeit hieß früher Erziehungsurlaub und muss beim Arbeitgeber beantragt werden. Der Arbeitgeber kann die Elternzeit nicht verweigern. Die Elternzeit steht Vätern und Müttern gleichermaßen zu. Begünstigt sind auch Menschen, die nicht die leiblichen Kinder betreuen. Die Betreuung des Kindes eines Lebenspartners reicht aus. Während der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis. Es kann in der Regel bis zu drei Jahren ruhen. Während der Elternzeit gewährt das Gesetz einen Anspruch auf Elterngeld. Für Kinder, die nach dem 01.01.2007 geboren wurden, kann ein ungleich höheres Elterngeld geleistet werden, als für davor geborene Kinder, welche lediglich Ansprüche auf Erziehungsgeld begründeten.