Nach der Kündigung gibt es ein Recht auf Freistellung
Nach der Kündigung hat der Arbeitnehmer das Recht auf Freistellung von der Arbeit zur Suche eines neuen Arbeitsplatzes. Zumeist hat auch der Arbeitgeber ein Interesse an der Freistellung, weil ein gekündigter Arbeitnehmer den Betriebsfrieden nicht positiv beeinflusst. Freistellungen kommen im privatwirtschaftlichen Bereich ansonsten seltener vor. Im Beamtenrecht entspricht die Suspendierung vom Dienst in etwa dem Begriff der Freistellung.