Für Geschäftsführer von GmbH gelten grundsätzlich keine Arbeitnehmerrechte. Ein Geschäftsführer ist ein handelndes Organ einer Gesellschaft. Eine Gesellschaft ist nur abstrakt und benötigt Menschen zum Handeln. Diese handelnden Menschen werden Geschäftsführer genannt. Sie sind quasi der oder die Chefs des Unternehmens. Chefs werden nicht als Arbeitnehmer betrachtet. Ihr Verhältnis zu der Gesellschaft bestimmt sich nach dem Geschäftsführervertrag. Firmen haben oft mehrere Geschäftsführer. Bahnt sich eine Unstimmigkeit mit einem unkündbaren oder schwer kündbaren Mitarbeiter an, so gibt es für die Firma einen Trick: Dem Mitarbeiter wird eine Beförderung auf die Stelle eines Geschäftsführers angeboten. Der Mitarbeiter fühlt sich geschmeichelt und nimmt die Beförderung an. Als Geschäftsführer kann sein Vertrag lediglich zu den Bedigungen des Geschäftsführervertrages beendet werden. Alle Arbeitnehmerrechte sind in aller Regel nach der Beförderung hinfällig.