Die bekannteste Gratifikation ist das Weihnachtsgeld. Auch Urlaubsgeld kann eine Gratifikation sein. Die Weiterzahlung des Lohnes während des Urlaubes beruht dagegen auf Gesetz. Ansprüche auf Sonderzuwendungen bestehen in der Regel nur aufgrund des Arbeitsvertrages oder aufgrund betrieblicher Übung.