Es kommt vor, dass sich Arbeitnehmer bei der Arbeit verletzen, weil der Arbeitgeber etwas unrichtig gemacht hat. Die Unfallversicherung tritt in diesen Fällen ein. Zumeist werden Arbeitsschutzbestimmungen verletzt. Schäden wegen der Verletzungen der Person einschließlich Schmerzensgeld gegen den Arbeitgeber sind ausgeschlossen. Schäden an Gegenständen des Arbeitnehmers muss der Arbeitgeber dagegen ersetzen. Der in der Praxis häufigste Fall sind Schäden am Auto des Arbeitnehmers. Hier ist jedoch meistens eine gegnerische KFZ- Versicherung eintrittspflichtig. Dem Arbeitgeber kann in nur in praktisch wenigen Fällen ein Vorwurf gemacht werden. Bevor der Arbeitgeber in Anspruch genommen wird, sollte Rechtsrat eingeholt werden. Durch eine unberechtigte Inanspruchnahme wird natürlich das Arbeitsklima schwer getrübt.