Handelsvertreter haben ausnahmsweise Arbeitnehmerrechte
Handelsvertreter sind in der Regel keine Arbeitnehmer sondern selbständig. Sind Handelsvertreter nur für eine einzige Firma tätig, so wird auch von "Einfirmenvertretern" gesprochen. Verliert der Einfirmenvertreter seinen einzigen Auftraggeber, so wäre seine Handelsvertretertätigkeit nicht mehr gegeben. Daher werden Einfirmenvertreter regelmäßig als Arbeitnehmer betrachtet. Es gelten ähnliche Grundsätze wie bei den sogenannten Scheinselbständigen.