Autokauf - Privatkauf eines Neuwagens vom Händler

Bei Problemen mit dem Autokauf stehe ich Ihnen zur Verfügung indem Sie wählen oder einfach auf die Nummer tippen:01708151998.

Beim Kauf eines Autos läuft es manchmal nicht ganz optimal. Das Auto kann Mängel haben, die den Wert deutlich mindern. In aller Regel muss der Händler die Mängel beheben. Beim Neufahrzeug ist die Haftung des Händlers am stärksten. Trotzdem weigern sich viele Neuwagenhändler - auch die renomierten - einen Mangel anzuerkennen. So wird der nach wie vor oft deutlich erhöhte Spritverbrauch nicht als Mangel anerkannt. Entgegen der eindeutigen Rechtssprechung hierzu bleibt der Händler starrköpfig, wenn das Fahrzeug deutlich über 10 % mehr verbraucht, als in den Broschüren angegeben. Der Händler riskiert damit einen Streit, in dem er nicht gut dasteht. Der erhöhte Verbrauch ist ein relativ einfaches Problem und die Gerichte entscheiden in der Regel einheitlich. Bei anderen Mängeln ist das Bild nicht so deutlich. So haben Neufahrzeuge alle möglichen Wehwehchen, große und kleine. Die modernen Getriebe spinnen, Motoren laufen nicht richtig, die Elektronik spielt verrückt. Alles ist denkbar. Bei Problemen mit dem Neufahrzeug sollten Sie mich gleich anrufen. Es drohen Verwirkung, Verjährung und andere gefährliche Verfristungen. Wenn Sie den Kauf zum Beispiel rückgängig machen wollen, müssen sie das Geschäft eventuell wegen eines Irrtums anfechten. Die Anfechtungsfrist beträgt aber nur wenige Tage und hat weder mit der Garantie, noch mit der Gewährleistung irgend etwas zu tun.

Denken Sie daran: Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung hat grundsätzlich die Kosten eines Rechtsstreites um den Autokauf zu übernehmen. Allerdings gibt es erhebliche Unterschiede bei den Versicherungen. Ich berate Sie gerne auch über die wirksamsten Rechtsschutzversicherungen.

Schreiben Sie mir Ihr Problem oder rufen Sie mich einfach an.