Ihr Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin

Sind Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt worden, so sollten Sie zunächst nur Angaben zu Ihren persönlichen Verhältnissen machen. Angaben über den Unfall sollten Sie unterlassen. Behörden und Gerichte entscheiden fast immer nach den direkt am Unfallort gemachten Angaben der Beteiligten. Auch und gerade wenn Sie meinen, sich unverfänglich auszudrücken, stehen in der Unfallakte gerne Sätze wie: "01 meint sinngemäß, er sei wohl etwas zu schnell gefahren." Von diesem Satz kommen Sie kaum noch weg. Es drohen Bußgelder, Fahrverbote oder immer häufiger auch Freiheitsstrafen. Ihre Ansprüche auf Schadenersatz sind mit solchen Äußerungen gefährdet. Es ist besser ausdrücklich und höflich zu sagen, dass Sie sich im Moment nicht zum Unfallhergang äußern möchten. Bitten Sie die Polizeibeamten um Protokollierung dieser Worte. Danach halten Sie zuerst einmal Rücksprache mit mir. Im Laufe des Verfahrens können Sie sich immer noch ausreichend einlassen.
Ein immer wieder zu beobachtender Fehler ist die unmittelbare Schadenabwicklung mit der gegnerischen Versicherung. Unmittelbar bedeutet: Sie verzichten auf einen eigenen Gutachter und auf einen eigenen Rechtsanwalt und vertrauen statt dessen dem Gutachten der gegnerischen Versicherung und dessen Rechtsrat. Es liegt auf der Hand, was dabei herauskommt: Ihr Schaden wird weit unter Wert berechnet und der Rechtsrat der Versicherung benachteiligt Sie. Die gegnerische Versicherung ist ein marktwirtschaftliches Unternehmen. Es verdient an den eingesparten Millionen. Sie muss so reagieren.
Wenn Sie bei einem Unfall nicht drauflegen wollen: Rufen Sie an. Ich berate Sie gerne.

