Seit 18 Jahren erfolgreicher Rechtsanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht in Berlin und Brandenburg

Bei Problemen mit der Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht stehe ich Ihnen zur Verfügung indem Sie wählen oder einfach auf die Nummer tippen:01708151998.

Mit einem Büro in Spandau und einem Büro in Friedrichshain sowie einem Büro in Charlottenburg bin ich in beiden Stadthälften gut zu erreichen. Bußgeldbescheide, Unfälle, Führerscheinentziehungen, Geschwindigkeitsübertretungen, angebliche Rotlichtverstöße und alle anderen Misslichkeiten im Straßenverkehr bearbeite ich mit hoher Erfolgsquote. Versäumen Sie keinen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid. In den meisten Fällen sind Bußgeldbescheide fehlerhaft ! Verschenken Sie kein Geld, weil Sie nach einem Unfall abwarten: Mit meiner Hilfe holen wir das Maximum an Schadenersatzleistungen und Schmerzensgeld aus dem Unfall. Wenn Ihnen ein Vorwurf gemacht wird: Zögern Sie nicht mit einem Anruf. Angebliche Übertretungen werden von mir mit guten Chancen abgewehrt. Die Fahrerlaubnis wird zurückerlangt, Fahrverbote werden aufgehoben. Und: Ich bin auch abends und Nachts für Sie auf Achse. Rechtsanwalt Bosche: Tel.: 030 618 39 60 oder mobil 0170 815 1998

Was muss bei einem Unfall beachtet werden ?

Bei einem Unfall sollten Sie immer die Polizei rufen. Die Polizei wird kommen und den Unfall aufnehmen. Die Polizei wird den Verkehr sichern und Ihnen einen kleinen Zettel in die Hand drücken mit einer Vorgangsnummer. Im Falle einer Verletzung wird man Sie ins Krankenhaus transportieren. Das war es dann schon. Wenn Sie bei dem Unfall geschädigt wurden, dann sind Ihnen dem Grunde nach Ansprüche aus dem Unfall per Gesetz entstanden. Wer Ihr Eigentum oder Ihre Gesundheit schädigt, muss Schadenersatz leisten. Allerdings zahlt niemand gerne. Und schon beginnen die Probleme. Wir helfen Ihnen umgehend mit einer kostenlosen Erstberatung. Wir beraten Sie über die Möglichkeiten von Schadenersatz in Geld oder über die Vorgehensweise, wenn die Reparatur gewünscht ist. Wir sagen Ihnen, wann sich ein Gutachten lohnt oder ein Kostenvoranschlag günstiger ist. Wir berechnen den Nutzungsausfall und die Mietwagenkosten. Bei Körperverletzungen bereiten wir Schmerzensgeldforderungen vor, berechnen einen eventuellen Haushaltsführungsschaden und den Verdienstausfall um nur einige Ansprüche zu nennen. Wichtig ist, dass Sie uns bei einem Unfall sofort kontaktieren. So müssen Sie oft sehr kurze Fristen einhalten. Ihre eigene Versicherung müssen Sie zum Beispiel innerhalb einer Woche informieren. Wenn Sie uns beauftragen, werden wird für Sie umgehend tätig.

Was sollten Sie beachten, wenn Ihnen eine Verkehrsordnungswidrigkeit vorgeworfen wird ?

Wenn man Ihnen z.B. einen Rotlichtverstoß, eine Geschwindigkeitsüberschreitung oder Abstandsunterschreitung vorwirft, dann drohen in aller Regel ein spürbares Bußgeld, Punkte und ein ein- bis dreimonatiges Fahrverbot. Die aktuelle Bußgeldtabelle finden Sie hier.
Nachdem man Sie geblitzt oder angehalten hat, wird man Ihnen einen Anhörungsbogen zusenden. Wenn Sie bereits mit dem Anhörungsbogen zu uns kommen, können die Weichen noch am besten gestellt werden. Achtung: Wenn Ihnen die Polizei einen Anhörungsbogen schickt, weigert sich die gegnerische Versicherung zu zahlen. Die Versicherung wird ab jetzt behaupten, Ihre Schuld sei nicht ausgeschlossen.

Der Anhörungsbogen im Ordnungswidrigkeitenverfahren

Er dient der Polizei dazu, schnell und unkompliziert zu einer "Selbstbelastung" des Betroffenen zu kommen. Der Betroffene ist - gerade wenn er sich keiner Schuld bewusst ist - oft empört und will im Anhörungsbogen alles richtig stellen. Dabei macht er den größten Fehler. Oft weiß die Polizei gar nicht, wer das Auto gefahren hat, verwechselt die Fotos, hat fehlerhafte Fotos, falsche Messergebnisse und der gleichen mehr. Beginnt der Betroffene nun damit, den Anhörungsbogen auszufüllen, so räumt er zumeist direkt den Verstoß zum Beispiel so ein: "Ich bin zwar am 30.5. gefahren, aber... ". Wenn Sie mich beauftragen, wird zuerst einmal die polizeiliche Akte beantragt. Nach einiger Zeit erhalte ich die Akte. Dann erst sprechen wir über das, was die Polizei wirklich gegen Sie in der Hand hat. Oft stellt sich heraus, dass einiges fehlt, um Ihnen ein Bußgeld aufzubrummen. Zum Beispiel steht eben nicht fest, dass Sie gefahren sind, dass Sie eine Kurve geschnitten oder die Spur gewechselt haben. Das nutzen wir aus, indem wir erst nach Erhalt der Akte zugeschnittene Einlassungen zu Ihren Gunsten anfertigen, die alle Ihre Rechte optimal zur Geltung bringen. In vielen Fällen geht uns danach bereits der Einstellungsbescheid zu. Wenn Ihnen der Anhörungsbogen zu geht, rufen Sie gleich an oder nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Ich berate Sie gerne und natürlich zu Beginn kostenlos.

Was mache ich bei einem Bußgeldbescheid ?

Wenn der Bußgeldbescheid 14 Tage nach Zustellung mit Urkunde bei Ihnen rechtskräftig wird, ist fast nichts mehr zu machen. Nur in seltenen Ausnahmefällen - unerwartete Krankheit, aufgebrochene Briefkästen zum Beispiel - ist ein Wiedereinsetzungsantrag erfolgreich. Sie sollten uns daher gleich mit dem Einspruch gegen den Bußgeld Bußgeldbescheid beauftragen. Nachdem der Einspruch gefertigt ist, erhalten wir die Akte. Wir können sodann studieren, ob und welche Umstände gegen den Bußgeldbescheid sprechen. Da im Bußgeldverfahren bei dem Amtsrichter weniger streng verhandelt wird, sind fast immer günstige Urteile, Einstellungen und Freisprüche herauszuholen. Wichtig für Sie ist nur der sofortige Kontakt zu uns: Nur, wenn ein Bußgeldbescheid erfolgreich angefochten wird, können Schadenersatzansprüche mit hoher Wahrscheinlichkeit durchgesetzt werden.