Fahren ohne Versicherungsschutz

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Fahren ohne Versicherungsschutz wird in Deutschland sehr schnell angenommen. Einher gehen oft leistungserhöhende Manipulationen am Motor, das beliebte "Tuning". Ist der Richter von den Manipulationen überzeugt, so verurteilt er wegen Führen eines KFZ ohne Versicherungsschutz. In Tateinheit hierzu steht oft das Fahren ohne Fahrerlaubnis. Speziell bei Krafträdern wird für Fahrzeuge mit höherer Leistung auch eine höhere Fahrerlaubnis benötigt.
Fahren ohne Versicherungsschutz kann auch vorliegen, wenn jemand kostenpflichtige Fahrdienste mit dem Privat- oder Firmenfahrzeug unternimmt. Dieses Gewerbe ist in Deutschland an eine Vielzahl von Voraussetzungen unter anderem nach dem Personenbeförderungsgesetz gekoppelt. Taxiunternehmen und Taxifahrer müssen in einem aufwendigen Verfahren beweisen, dass sie keine Gefahr für die Öffentlichkeit und ihre Kunden darstellen. Eine Taxiversicherung ist auch um ein Mehrfaches teurer als eine private Versicherung.
Neuerdings drängen ausländische Fahrdienste mit "Handy- Apps" auf diesen Markt. Wenn Sie als Fahrer oder Kunde eines solchen Fahrdienstes in ein Verfahren verwickelt werden, rufen Sie am besten sofort an. Der drohende Wegfall des Versicherungsschutzes kann zur Existenzvernichtung führen. Die strafrechtliche Verurteilung wegen Fahren ohne Versicherungsschutz sollte in jedem Fall angefochten werden. Daneben drohen Verfahren wegen Beteiligung an der Straftat eines anderen (Beihilfe, Mittäterschaft), Steuerstrafverfahren sowie Anklagen wegen Hinterziehung von Sozialabgaben und wegen Betruges. Die Deutsche Justiz lässt sich von ein paar Handy- Apps kaum beeindrucken.
Zögern Sie nicht in diesen Fällen. Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung: 030 618 39 60 , Rechtsanwalt Bosche