Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis
Das Fahrverbot hat der Gesetzgeber für mittelschwere Versöße im Straßenverkehr geschaffen. Leichte Verstöße werden lediglich mit Geldbußen und Punkten geahndet. Schwere Verstöße können mit der Entziehung der Fahrerlaubnis geahndet werden. Der Unterschied zwischen einem Fahrverbot und der Entziehung der Fahrerlaubnis ist folgender: Bei einer Entziehung der Fahrerlaubnis wird die Fahrerlaubnis vollständig vernichtet. Der Bürger muss bei der Führerscheinstelle eine neue Fahrerlaubnis beantragen. Bei Entziehung wegen Alkohol droht die MPU. Bei einem Fahrverbot verbietet lediglich die Behörde oder das Gericht, bis zu einem Zeitraum von drei Monaten, ein Kraftfahrzeug zu führen.
Es versteht sich von selbst, dass eine Entziehung der Fahrerlaubnis der weitaus schwerere Eingriff ist. Ein Fahrverbot kann zumeist noch mit öffentlichen Verkehrsmitteln, dem Fahrrad und dem Taxi überbrückt werden. Bei der Entziehung der Fahrerlaubnis droht gleich auch noch eine Existenzvernichtung beim Verlust des Arbeitsplatzes. Der Arbeitsplatz ist in vielen Fällen an die Fahrerlaubnis gekoppelt. Bei älteren oder kranken Menschen wirkt sich die Entziehung der Fahrerlaubnis zumeist negativ auf die Lebensführung aus: Arztbesuche, Krankenbesuche, die Pflege von Anghörigen und Erholungsausflüge werden stark in Mitleidenschaft gezogen. Sobald Ihnen ein verkehrsrechtlicher Vorwurf gemacht wird: Ich helfe Ihnen bereits am Telefon weiter.
Es versteht sich von selbst, dass eine Entziehung der Fahrerlaubnis der weitaus schwerere Eingriff ist. Ein Fahrverbot kann zumeist noch mit öffentlichen Verkehrsmitteln, dem Fahrrad und dem Taxi überbrückt werden. Bei der Entziehung der Fahrerlaubnis droht gleich auch noch eine Existenzvernichtung beim Verlust des Arbeitsplatzes. Der Arbeitsplatz ist in vielen Fällen an die Fahrerlaubnis gekoppelt. Bei älteren oder kranken Menschen wirkt sich die Entziehung der Fahrerlaubnis zumeist negativ auf die Lebensführung aus: Arztbesuche, Krankenbesuche, die Pflege von Anghörigen und Erholungsausflüge werden stark in Mitleidenschaft gezogen. Sobald Ihnen ein verkehrsrechtlicher Vorwurf gemacht wird: Ich helfe Ihnen bereits am Telefon weiter.

