Kein Geld verschenken !

Sie verschenken Geld bei direkter Unfallregulierung mit der gegnerischen Versicherung.

Das Interesse eines Unfallgeschädigten geht in Richtung eines möglichst hohen Betrages. Das Interesse des Schädigers und seiner Versicherung geht in Richtung Kostenvermeidung. Damit stehen sich zwei Parteien mit komplett unterschiedlichen Positionen gegenüber. Die Versicherung ist ein marktwirtschaftliches Unternehmen. Es muss auf seine Ausgaben achten. Sind die Ausgaben zu hoch, so fällt der Wert des Unternehmens. Also kommen viele Unfallversicherungen von Zeit zu Zeit immer wieder auf die Idee, den Unfallgeschädigten die Schadenbearbeitung ohne Gutachter und lästige Anwälte aufzuschwatzen. Wer sich darauf einlässt, verschenkt bares Geld. Immer wieder werden „Direktregulierungen“, „Schadenschnelldienste“ und ähnlich wohlklingende Begriffe bemüht, um den Unfallgeschädigten mit ein paar Euro abzuspeisen. Damit verdienen die Versicherungen Milliarden auf Kosten der Unfallopfer.
Wenn Sie Opfer eines Unfalls geworden sind, sollten Sie immer und sofort einen Rechtsanwalt einschalten. Die Versicherung ist Ihnen in allen rechtlichen Dingen weitaus überlegen und ausserdem noch Ihr Gegner. Ich helfe Ihnen gerne weiter.