Fahrerflucht und Unfallflucht

Eine Gefahrenquelle für den Autofahrer ist das Entfernen vom Unfallort, die bekannte "Fahrerflucht" oder "Unfallflucht". Eine Gesetzesverschärfung hat zur Folge, dass es nicht mehr ausreicht, allein seine Anschrift auf einem Zettel am Scheibenwischer zu hinterlassen. Der Unfallbeteiligte muss vielmehr eine angemessene Zeit abwarten bis jemand seine Personalien aufnimmt. Was eine "angemessene Zeit" ist, steht auf einem anderen Blatt.
Die Verfolgungsbhörden versuchen jedenfalls immer mehr eine Art Selbstbelastungspflicht bei Unfällen zu konstruieren. Jedenfalls sollten Sie nicht den Fehler machen und aus Gründen der Eile lediglich einen Zettel mit Ihrer Anschrift hinter die Windschutzscheibe des beschädigten Autos zu klemmen. Dies wird Ihnen nunmehr als "Zettelflucht" ausgelegt. Wenn Sie Schwierigkeiten mit dem Vorwurf der Unfallflucht oder Fahrerflucht haben: Ich helfe Ihnen gerne weiter.
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