Rechtliche Betreuung in Sachen Mietrecht für Berlin

Rechtsanwalt für Mietrecht in Berlin
Als langjähriger Berater eines großen Berliner Mietervereins können Sie mir Ihr mietrechtliches Problem als Mieter oder Vermieter anvertrauen. Das Mietrecht umfaßt auch Pachtangelegenheiten sowie das gewerbliche Mietrecht. Ich bearbeite auch das Wohneigentumsrecht und Grundstücksrecht.

Probleme werden bereits beim Abschluß eines Mietvertrages gelegt. Daher sollte eigentlich vor Abschluß eines Mietvertrages Rechtsrat eingeholt werden. Da die meisten Vertragsparteien die Rechtsanwaltskosten schon vor Vertragsschluß scheuen, sind Probleme vorprogrammiert.
Bedenken Sie: Sie schließen die Verträge lediglich für Juristen. Kommt es zu einer Frage zu Ihrem Vertrag, so müssen Sie den Vertrag den Juristen vor legen. Die Juristen dürfen dann darüber befinden, wie der Vertrag zu verstehen ist. Um sicher zu gehen, sollten Sie den Vertrag bereits vor dem Abschluß von einem Juristen prüfen lassen.

In der Praxis geht es um drei große Problemfelder. Das erst Feld ist: Der Mieter zahlt die Miete nicht. Oft ist er in schweren finanziellen Nöten. Auch der Vermieter steht unter hohem Kostendruck. Jeder Mietausfall bringt ihn in die Verlustzone oder bereits in die Nähe der Insolvenz. Der Mieter kann sich in diesem Fall um eine Mietübernahme durch das Sozialamt bemühen. Der Vermieter muß die Kündigung erklären um so schnell wie möglich an einen zahlungsfähigen Mieter weiter zu vermieten.

Ein weiteres Problemfeld ist der Auszug. Der Mieter will keine Schönheitsreparaturen oder keine Endrenovierung durchführen. Der Vermieter will keine abgewohnte und damit schwer vermietbare Wohnung übernehmen.

Zum dritten Problemfeld zählen die Mietnebenkosten, auch Betriebskosten genannt. Der Mieter wehrt sich gegen steigende Betriebskosten. Dem Vermieter werden dauernd erhöhte Kosten auferlegt. Diese will er an seine Mieter weiter geben. Das Gesetz erlaubt dies aber nur in bestimmten Fällen. Denn, schließlich erhält der Vermieter bereits den Mietzins.

Eine große Fallzahl liegt auch im Bereich der nicht eindeutig fest zu legenden Vertragsmaterie. Mietverträge werden in vielen Fällen nach dem Bedarf der Parteien ausgehandelt. Gerade im Gewerbemietrecht bestimmen so die Parteien selbst, was gewollt ist.

In jedem Fall bildet der Mietvertrag die Grundlage einer Überprüfung.
Wenn Sie ein Problem vermuten, ich helfe Ihnen gerne.