Meine Aufgabe als Strafverteidiger liegt in der Verteidigung Ihrer Rechte gegen Verfolgung durch den Staat. Strafverteidigung ist nötig, weil Strafverfolgungsbehörden noch nie freiwillig Rechte von Bürgern anerkannt und beachtet haben. In einem historisch mühsamen Prozess wurde dem Staat die Beachtung der Grundrechte des Bürgers abgerungen. Vor der Geltung der Grundrechte konnte ein Bürger nahezu beliebig verfolgt werden. Als einzige Möglichkeit blieb dem Verfolgten meist nur die Flucht oder der Wechsel der Identität. Seit der Geltung der Grundrechte und der ernsten Überwachung durch das Bundesverfassungsgericht wurde dem Staat ein Verfahren aufgezwungen: der Strafprozess. Das Gegenteil davon ist der kurze Prozess. Einzelheiten des Strafprozesses sind in der Strafprozessordnung geregelt. Vor der Geltung der Strafprozessordnung standen früher plötzlich irgendwelche Häscher vor einer beliebigen Haustür und machten mit den Hausbewohnern, was ihnen gerade gefiel.
Sofern überhaupt Gefangene gemacht wurden, wurden diese oft von persönlichen Feinden angeklagt oder gerichtet. Richter, Ankläger und Henker waren oft die gleichen Personen. Irgendwelche Kriterien, nach welchen bestraft werden sollte, waren nicht vorhanden. Bis weit in das 19. Jahrhundert hinein wurden z.B. Taten wie Hexerei oder Zauberei angeklagt und endeten zumeist mit dem Tod des Angeklagten. Mord und Totschlag wurden hingegen oft mit Geldzahlungen an die Hinterbliebenen gesühnt, wenn überhaupt. Die Geschichte des Strafprozesses zeigt ein trauriges Bild.
Heute steht unter anderem die Wohnung unter dem Schutz der Grundrechte. Will der Staat eine Durchsuchung durchführen, so muss er dazu grundsätzlich vor der Durchsuchung einen Antrag bei einem zuständigen Richter stellen. Allein die Mühe dieses Verfahrens hält allzu eifrige Verfolger von unberechtigten Eingriffen in die Unverletzlichkeit der Wohnung ab. Hinzu kommt, dass die Erwirkung eines Durchsuchungsbefehles ein formelhaftes Verfahren ist. Der Richter hat inhaltlich genau zu prüfen, ob die von der Verfolgungsbehörde geltend gemachten Belange strärker sind als das Grundrecht. Ganz ähnlich verhält es sich mit den so beliebten Telefonüberwachungen. Ein Richter muss prüfen, ob die Voraussetzungen vor liegen.
Eine wirksame Strafverteidigung besteht auf der Beachtung der Grundrechte. Strafverteidigung bedeutet, dem Bürger muss in einem genau kontrollierten und wissenschaftlichen Verfahren seine Schuld nachgewiesen werden. Ebenso wie in einem medizinischen oder technischen Verfahren müssen alle Umstände genau und bestimmt sein. Jede Ungenauigkeit hat fatale Folgen: Existenzen werden gefährdet oder zerstört. Daher muss ein Angeklagter frei gesprochen werden, wenn das Verfahren nicht stimmt.
Wenn Sie in die Schusslinie des Staates geraten, zögern Sie nicht mich anzurufen. Geben Sie erst Auskünfte, nachdem Sie mit mir gesprochen haben. Je früher Sie mich beauftragen, je besser. Sie haben das Recht, in jeder Lage des Verfahrens einen Verteidiger Ihrer Wahl zu beauftragen, § 137 StPO.