Pflichtverteidigung

Bei Problemen mit der Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht stehe ich Ihnen zur Verfügung indem Sie wählen oder einfach auf die Nummer tippen:01708151998.

Wann bekomme ich eine Pflichtverteidigung ?

Eine Pflichtverteidigung bekommen Sie unter anderem, wenn der Tatvorwurf schwer ist oder Sie inhaftiert werden. Wenn Ihnen ein Verbrechen mit einer Mindeststrafe von einem Jahr vorgeworfen wird bestellt Ihnen oft bereits die Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren einen Pflichtverteidiger. Wenn Sie infolge gesundheitlicher Schwierigkeiten dem Prozess nicht ohne anwaltliche Hilfe folgen können, bestellt Ihnen das Gericht einen Pflichtverteidiger. Achtung: Der Pflichtverteidiger wird nicht bei bloßer Geldknappheit des Angeklagten beigeordnet. Es kommt darauf an, dass es sich um schwere oder schwierige Fälle handelt. Wenn Ihnen der Richter eine Aufforderung schickt, einen Pflichtverteidiger zu benennen, sollten Sie mich gleich anrufen. Andernfalls wird Ihnen der Richter den "nächstbesten" Anwalt beiordnen. Von diesem "Zwangsverteidiger" wissen Sie gar nichts. Das macht der Richter allerdings nicht aus bösem Willen, sondern nur, damit er dem Gesetz entspricht. Es handelt sich nämlich um eine notwendige Verteidigung. Sie müssen in schweren Sachen verteidigt werden. Daher zögern Sie bei einer Pflichtverteidigung nie mit einem Anruf: 030 618 39 60

Antrag auf Pflichtverteidiger
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