Pflichtverteidigung
Für Bürger ohne finanzielle Mittel sind staatliche Angriffe auf ihre Freiheit katastrophal. Sie stehen ganz alleine einem riesigen und absoluten Machtapparat gegenüber. Aus diesem zutiefst unfairen Verhältnis kommt der Anspruch des Bürgers auf einen Pflichtverteidiger. Aber Achtung: Bei "kleineren" Delikten mit bis zu 2 Jahren Freiheitsstrafe ist ein Pflichtverteidiger nicht zwingend. Zwei Jahre Gefängnis meint der Staat noch ohne jede Verteidigung ausurteilen zu können. In der Regel kann eine Pflichtverteidigung schon ab einer drohenden Freiheitsstrafe von nur einem Jahr bewilligt werden: Dafür kommt es aber auf die Schwere des Vorwurfes an. Bei einem sogenannten Verbrechen (Taten mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr) muss der Staat einen Pflichtverteidiger bestellen. Unterhalb eines Jahres Freiheitsstrafe kommt die Pflichtverteidgerbestellung nur selten zur Anwendung. Auch bei der Pflichtverteidigerbestellung sollte der Beschuldigte umgehend einen Verteidiger beauftragen. Der Beschuldigte sollte keinesfalls den folgenden Denkfehler machen: "Toll, ich muss nichts zahlen, der Staat bestellt mir sogar einen Pflichtverteidiger". Der Staat bestellt dem Beschuldigten einen Pflichtverteidiger, weil bei schwereren Delikten das Missverhältnis zwischen staatlicher Macht und der Macht des Einzelnen selbst für den Staat unerträglich wird.
Wenn Ihnen ein Pflichtverteidiger bestellt werden soll: Ich stehe bereits am Telefon für Sie bereit.
Wenn Ihnen ein Pflichtverteidiger bestellt werden soll: Ich stehe bereits am Telefon für Sie bereit.

