Raub und schwerer Raub

Bei Problemen mit der Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht stehe ich Ihnen zur Verfügung indem Sie wählen oder einfach auf die Nummer tippen:01708151998.

Wird ein Diebstahl oder eine Nötigung unter Anwendung von Gewalt gegen eine oder mehrere Personen begangen, so spricht das Gesetz unter anderem von Raub, räuberischer Erpressung oder räuberischem Diebstahl. Die vergleichsweise geringen Strafen des Diebstahls werden bei den Raubvorwürfen drastisch erhöht. Ein solcher Vorwurf ist nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. In vielen Fällen droht sogleich die Anordnung von Untersuchungshaft mit weitreichenden Folgen für das Leben des Beschuldigten. Dies gilt erst Recht, wenn Ihnen z.B. bewaffneter Raub oder eine andere schwere Form einer Raubstraftat vorgeworfen wird. Die Mindestfreiheitsstrafen beginnen dann mit mindestens zwei oder sogar fünf Jahren Freiheitsstrafe und enden bei fünfzehn Jahren Freiheitsstrafe.
Sobald Sie von einem Raubvorwurf hören, sollten Sie mich anrufen. Die Einschaltung eines Verteidigers ist so dringend, dass Ihnen der Staat einen Pflichtverteidiger beiordnet. Wenn Sie mich beauftragen, werde ich sogleich meine Beiordnung als Pflichtverteidiger beantragen, sodass Ihnen für Ihre Verteidigung zunächst keine Kosten entstehen.
Wichtig ist Ihr sofortiger Anruf. Die Richter geben Ihnen in der Regel gerade einmal eine Woche Zeit, einen Pflichtverteidiger zu benennen.