Verteidigung gegen fahrlässige Körperverletzung

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Die Körperverletzung ist ein häufiges Delikt bei den Strafgerichten. Die Körperverletzung wird dem Grunde nach zum einen als fahrlässige und zum anderen als vorsätzliche Körperverletzung verfolgt. Der Vorwurf einer fahrlässigen Körperverletzung stammt überwiegend aus dem Bereich des Staßenverkehrs. Die Polizei und die Gerichte nehmen an, dass im Verkehr niemand einen anderen "absichtlich" also vorsätzlich verletzt. Im Straßenverkehr kommt es zu Verletzungen, ohne dass dies jemand will.
In den anderen Bereichen des täglichen Lebens geschehen Körperverletzungen durchaus willentlich. Prügeln kann man sich kaum "fahrlässig", also unwillentlich.

Sobald bei einem Verkehrsunfall ein Beteiligter Schmerzen oder Unwohlsein behauptet, leitet die Polizei ein Ermittlungsverfahren gegen den anderen Beteiligten ein. Ab diesem Moment besteht für den Beschuldigten Handlungsbedarf. Die Staatsanwaltschaft ist sehr schnell mit einem Strafbefehl oder einer Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung zur Hand. Die Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung ist eine echte Straftat. Sie wird im Bundeszentralregister als Vorstrafe eingetragen. Wer wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt wird, kann den Führerschein verlieren und wird mit hoher Wahrscheinlichkeit im Zivilprozess um Schadenersatz oder Schmerzensgeld verlieren.

Die Verteidigung gegen den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung ist darauf gerichtet, die Polizei oder das Gericht davon zu überzeugen, dass der Beschuldigte den Schaden nicht hätte voraus sehen können. In Verhandlungen stellt sich oftmals heraus, dass der schematische Vorwurf "fahrlässige Körperverletzung" unhaltbar ist. Der Angeklagte konnte eben nicht damit rechnen, dass der Vordermann plötzlich bremst. Er konnte eben nicht damit rechnen, dass der Radfahrer so schnell anfährt und so weiter. In praktisch den meisten Fällen gelingt mir hier entweder ein Freispruch oder eine Einstellung des Verfahrens. Damit bleiben alle unangenehmen weiteren Folgen für den Beschuldigen aus, und er spart noch eine Menge Geld.

Noch besser sieht es aus, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung für Verkehrssachen besitzen. Diese übernimmt in jedem Fall die Kosten, selbst bei einer Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung. In diesem Fall besorgen wird auch den Schriftwechsel mit Ihrer Rechtsschutzversicherung und bekommen unsere Gebühren von dieser überwiesen.

Rufen Sie mich an, oder senden Sie mir eine Nachricht, wenn Sie eine Frage zur fahrlässigen Körperverletzung haben.