Rechtsanwalt für Versicherungsrecht in Berlin
Oft werden die AGB der Versicherungen wie Gesetze behandelt. Dies kommt daher, dass der Gesetzgeber in Deutschland in vielen Fällen den Abschluss einer Versicherung unter Strafandrohung erzwingt. Auch wenn dem Versicherungsnehmer so die AGB der Versicherung aufgezwungen werden: Die AGB der Versicherung sind nichts anderes als traditionelle AGB, welche der vollen Inhaltskontrolle der Gerichte unterliegen.
Sowohl die Versicherungsunternehmen, als auch die Versicherungskunden lassen sich bisweilen von der Wirksamkeit einer Klausel täuschen. Weil man sich Jahrzehntelang auf die Überlegenheit des Versicherungsunternehmens gestützt hat, wurden AGB immer wieder verändert. Zum Teil haben die Änderungen so weit geführt, dass sie - auch für den Versicherer und dessen Sachbearbeiter - nicht mehr zu verstehen waren.
Bei Problemen mit einem Versicherungsvertrag helfe ich Ihnen gerne weiter. Sollten Sie zur Finanzierung eines Rechtsstreites mit einer Versicherung nicht in der Lage sein: auch hier gibt es mittlerweile elegante Lösungswege.

