Robert Julius Bosche - Rechtsanwalt für Strafrecht in Berlin
Anwaltsprofil
- Von 1989 bis 1994 habe ich Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt Strafrecht und Kriminologie an der Freien Universität Berlin studiert. Danach war ich Referendar.
- Zugelassen als Rechtsanwalt bin ich seit 1997
- Ich bin Mitglied des Deutschen Anwalt Vereins,
- Mitglied der Berliner Strafverteidiger
- und Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen AnwaltVerein(DAV).
An der Geschichte erkennen wir die Wandlungen des Strafrechtes. Vor nicht allzu langer Zeit wurden noch Hexen verbrannt. In der Schweitz wurde jüngst sogar ein Urteil gegen die letzte Hexe aufgehoben und als schwerer Justizfehler gebranntmarkt. In vergangen Tagen galt ein Menschenleben nicht viel. Folglich wurden Mord und Totschlag zumeist als Familienangelegenheit betrachtet, welche die Opfer- und Täterfamilien untereinander ausmachen sollten. Eingesperrt wurde dafür kaum jemand. Sehr hellhörig wurden die Gerichte hingegen, wenn von okulten Handlungen oder angeblichen Ketzereien die Rede war. Der Scheiterhaufen und die Folterknechte waren nicht weit.
Anders war es mit Eigentumsdelikten. Diebe wurden fast zu jeder Zeit und in jeder Gesellschaft verfolgt.
Heute hat sich das Strafrecht insoweit versachtlicht und vermenschlicht, als nur noch wichtige Grundrechte geschüztzt werden. Der Täter ist nicht mehr der absoluten Willkür der Inquisitoren ausgesetzt. Er hat verbriefte Rechte, auch, wenn das so mancher Verfolger nicht gerne zur Kenntnis nimmt.
Das Strafverfahren garantiert dem Beschuldigten ein Maß an Mitwirkung, welche es früher nicht im Ansatz gab. Allerdings sollte jeder Beschuldigte schnellst möglich einen Strafverteidiger beauftragen. Die Kenntnis der Verfahrensrechte des Beschuldigten kann nicht von jedem verlangt werden. Die Verfahrensrechte füllen ein ganzes Buch: Die Strafprozessordnung.
Wenn Sie eine Frage zur Strafverfolgung haben: Rufen Sie an. Ich informiere Sie bereits am Telefon.

