Sexual- Strafrecht/ Internet- Strafrecht

Das Internet bietet zahlreiche Angriffsflächen für Ermittlungsverfahren auf dem Gebiet des Sexual- Strafrechtes; richtig: Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Die gesetzliche Strafdrohung ist immer hoch. Der Ermittlungsdruck auf die Behörden steigt unter dem Druck der Öffentlichkeit. Der verdächtigte Bürger wird zumeist nicht von einem eventuellen Ermittlungsverfahren informiert. Von einem gegen ihn gerichteten Verfahren erfährt der Betroffene zumeist durch eine Hausdurchsuchung. Regelmäßig klingelt es um kurz nach sechs Uhr in der Frühe bei dem Betroffenen. Gut ein halbes Dutzend Polizeibeamte steht vor der Haustür. Der Betroffene erhält eine Ausfertigung des Durchsuchungsbeschlusses und die Suche beginnt. Alles, was nach Kommunikationstechnik aussieht, wird beschlagnahmt: Computer, Laptops, externe Festplatten, DVD, CD, USB- Sticks, Kameras, Magnetbänder und dergleichen mehr.

Der Betroffene ist zumeist tief erschüttert. Er fühlt sich kaum noch sicher in seiner Wohnung. Die Macht des Staates wird ihm jetzt richtig klar. Vor lauter Angst besteht jetzt die Gefahr der Selbstbelastung. Der Betroffene denkt, er könne durch Selbstbelastung etwas gut machen. Die Polizei ist natürlich an einem Geständnis interessiert. Denn von einem Geständnis kommt man nicht einfach wieder los.

In dieser Situation hilft nur eines:

Einen kühlen Kopf bewahren und einen Verteidiger anrufen.

Dieser kurze Satz ist sehr viel einfacher gesagt als getan.
Der Gefühlssturm ist enorm. Aber denken Sie daran: Wenn Sie sich während der polizeilichen Durchsuchung zusammenreißen, höflich und sachlich bleiben und jede Angabe zum Vorwurf verweigern, können Sie um eine Gefängnisstrafe herumkommen.

Für alle Fälle können Sie sich die anliegenden Verhaltensregeln ausdrucken und greifbar zur Hand legen. Damit sind Sie um Einiges gefasster.

Rufen Sie noch während der Durchsuchung an. Ich helfe Ihnen noch während der Durchsuchung weiter.

Richtiges Verhalten bei der Polizei
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