Sexual- Strafrecht/ Internet- Strafrecht
Der Betroffene ist zumeist tief erschüttert. Er fühlt sich kaum noch sicher in seiner Wohnung. Die Macht des Staates wird ihm jetzt richtig klar. Vor lauter Angst besteht jetzt die Gefahr der Selbstbelastung. Der Betroffene denkt, er könne durch Selbstbelastung etwas gut machen. Die Polizei ist natürlich an einem Geständnis interessiert. Denn von einem Geständnis kommt man nicht einfach wieder los.
In dieser Situation hilft nur eines:
Einen kühlen Kopf bewahren und einen Verteidiger anrufen.
Dieser kurze Satz ist sehr viel einfacher gesagt als getan.
Der Gefühlssturm ist enorm. Aber denken Sie daran: Wenn Sie sich während der polizeilichen Durchsuchung zusammenreißen, höflich und sachlich bleiben und jede Angabe zum Vorwurf verweigern, können Sie um eine Gefängnisstrafe herumkommen.
Für alle Fälle können Sie sich die anliegenden Verhaltensregeln ausdrucken und greifbar zur Hand legen. Damit sind Sie um Einiges gefasster.
Rufen Sie noch während der Durchsuchung an. Ich helfe Ihnen noch während der Durchsuchung weiter.

