Rechtsanwalt bei Vorwurf Kindesmissbrauch

Bei Problemen mit der Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht stehe ich Ihnen zur Verfügung indem Sie wählen oder einfach auf die Nummer tippen:01708151998.

Als Strafverteidiger verteidige und vertrete ich meine Mandanten beim Vorwurf des Missbrauchs seit fast zwanzig Jahren. Ich verteidige in Berlin und an allen anderen Strafgerichten in Deutschland.
Wenn Sie mit einem solchen Vorwurf konfrontiert werden: Rufen Sie gleich an.
Hier ein grober Überblick zum Missbrauchsvorwurf:
Das Gesetz wirft Beschuldigten in unterschiedlicher Form den sexuellen Missbrauch vor. Die Bekanntesten Formen sind der Missbrauch von Schutzbefohlenen, der Kindesmissbrauch und der Missbrauch von Abhängigen. Die Strafen sind hoch und haben drastische Auswirkungen auf das Leben des Beschuldigten.

Der Begriff des Missbrauchs ist weit gefasst. Es muss nicht zwingend zu unmittelbaren Handlungen des Beschuldigten an seinem Opfer kommen. Daher können Handlungen über Chat- Portale im Internet ebenso relevant sein, wie z. B. das Zeigen von pornografischem Inhalt. Als Tathandlung kommt alles in Betracht, was sexuellen Inhalt hat.

Werden die Tathandlungen im Dienst vorgeworfen, z. B. Lehrern oder Ausbildern, so ist in vielen Fällen das Arbeitsverhältnis bedroht, weil sich der Arbeitgeber bereits bei Verdächtigungen von dem Beschuldigten trennen will.

Oft sind finanzielle Anreize bei den angeblichen Opfern ausschlaggebend. Schmerzensgeld- und Schadenersatzansprüche sollen durch eine Strafanzeige vorbereitet werden.

Denken Sie daran: Fehler durch langes Abwarten, unnötige Selbstbelastungen oder falsches Verteidigungsverhalten haben schlimme Auswirkungen. Zögern Sie nicht, melden Sie sich. Ich kümmere mich darum, dass Sie keine Fehler begehen.