Vergewaltigung

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Der Vorwurf der Vergewaltigung trifft den Beschuldigten hart. Es handelt sich um ein schweres Verbrechen mit Gefängnisstrafen fast immer über zwei Jahre ohne Bewährung. Die Existenz des Beschuldigten ist sofort gefährdet. Kommt der Vorwurf aus der Familie oder deren Umfeld, so ist der Beschuldigte von Beginn an auch sozial geächtet. Neben dem Arbeitsplatz ist die Ehe oder Partnerschaft massiv bedroht. Der Freundeskreis lichtet sich nachhaltig. Den Beschuldigten muss an dieser Stelle geraten werden: Reden Sie mit niemandem darüber. Es geht um Ihre Existenz. Suchen Sie nicht im Internet nach "ähnlichen Fällen". Die Ermittlungsorgane können und werden alle Ihre Computer, Laptops, Handys und anderen elektronischen Geräte beschlagnahmen. Fast jede Internetrecherche kann nachverfolgt werden. Alles was man bei Ihnen findet, wird gegen Sie verwandt. Belasten Sie sich nicht noch zusätzlich. Die Menschen sind leider so. Sie werden bei einem solchen Vorwurf immer vorverurteilt. Schauen Sie in die Presse. Die Unschuldsvermutung gilt gerade nicht. Es herrscht die mittelalterliche Schuldvermutung. Wer einer Vergewaltigung verdächtigt wird, gilt sofort als schuldig. Ich verteidige Sie so, dass Ihre Rechte geschützt werden und Sie sich nicht selbst belasten.
Im Verfahren werde ich die angeblichen Belastungen gegen Sie (Zeuginnen-, Ärztinnen- und Therapeutinnenaussagen) auf Glaubhaftigkeit und Glaubwürdigkeit untersuchen. Ich werde Widersprüche aufdecken oder unzureichende und tendenziöse Ermittlungen recherchieren. Was genau in Ihrem Fall zu veranlassen ist, muss anhand der Ermittlungsakte entschieden werden. Wenn Sie nur den leisesten Wind davon bekommen, dass ein Vergewaltigungsvorwurf gegen Sie akut werden könnte, lassen Sie nichts anbrennen. Vereinbaren Sie gleich einen Termin mit mir. Rechtsanwalt Bosche. Tel: 030 6183960