Impressum

Rechtsanwalt Bosche
Herr Robert Julius Bosche
Warschauer Str. 66
10243 Berlin
Telefon: 030 618 39 60
Telefax: 030 61280954
E-Mail:
Internet: www.rechtsanwaltbosche.de
 
Rechtsanwaltskammer Berlin, Littenstraße 9, 10179 Berlin


Berufsrechtliche Bezeichnung:
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt
Ort der Verleihung: Bundesrepublik Deutschland

Berufsrechtliche Regelungen:
Berufsrechtliche Regelungen/ Zugänglichkeit
Es gelten folgende Gebühren- und Berufsordnungen:

Weitere Informationen unter: www.brak.de
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung
verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer
Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro zu unterhalten.
Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO
 
Haftungshinweis:

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Hinweise nach der
Dienstleistungs- Informationsverordnung (DL- InfoV).

A. "Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsverordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.

B. Wenn Sie mich beauftragen, so werden Sie Vollmacht unter den nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen erteilten (AGB). Sie erteilen Vollmacht

1. zur Klage und Prozeßführung (u.a. nach §§ 81 ff ZPO) einschließlich der Befugnis zur Erhebung und Rücknahme von Widerklagen;
2. zur Antragstellung in Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen, zum Abschluß von Vereinbarungen über Scheidungsfolgen sowie zur Stellung von
Anträgen auf Erteilung von Renten - und sonstigen Versorgungsauskünften;
3. zur Vertretung und Verteidigung in Strafsachen und Bußgeldsachen einschließlich der Vorverfahren sowie zur Vertretung nach §§ 411 II StPO und mit ausdrücklicher Ermächtigung auch nach § 145 a II StPO zur Stellung von Straf- und anderen zulässigen Anträgen;
4. zur Vertretung in sonstigen Verfahren und bei außergerichtlichen Verhandlungen aller Art (insbesondere in Unfallsachen zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen Schädiger, Fahrzeughalter und deren Versicherer), der Auftrag zur Klage ist mit Unterzeichnung der Vollmacht erteilt;
5. zur Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen und zur Abgabe von einseitigen Willenserklärungen (z.b. Kündigungen);
Die Vollmacht gilt für alle Instanzen und erstreckt sich auch auf Neben- und Folgeverfahren aller Art (z.B. Arrest und einstweilige Verfügung, Kostenfestsetzungs- Zwangsvollstreckungs- Zwangsverwaltungs- und Hinterlegungsverfahren sowie Konkurs- und Vergleichsverfahren über das Vermögen des Gegners). Sie umfasst insbesondere die Befugnis, Zustellungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die Vollmacht ganz oder teilweise auf andere zu übertragen (Untervollmacht) und endet neben in den gesetzlich vorgesehenen Fällen auch durch Übertragung der Vollmacht auf einen anderen Rechtsanwalt. Der Mandant erteilt die Befugnis zur Übertragung der Vollmacht auf einen anderen Rechtsanwalt als den bevollmächtigten Rechtsanwalt. Die Vollmacht umfasst die Befugnis, Rechtsmittel einzulegen, zurückzunehmen oder auf sie zu verzichten, den Rechtsstreit durch außergerichtliche Verhandlungen durch Einigung, Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis zu erledigen, Geld, Wertsachen oder Urkunden, insbesondere auch den Streitgegenstand und die von dem Gegner von der Justizkasse oder von sonstigen Stellen zu erstattenden Beträge entgegenzunehmen. Der Rechtsanwalt muss für Beträge, die der Rechtsanwalt für den Mandanten eingenommen hat (Fremdgeld) kein Fremdgeldkonto oder Anderkonto einrichten. Es ist ausreichend, wenn das Fremdgeld über das Geschäftskonto des Rechtsanwaltes geleitet wird. Der Rechtsanwalt kann seine Forderungen gegen alle Forderungen des Mandanten aufrechnen, insbesondere mit Fremdgeld. Die Gebühren des Rechtsanwaltes werden zusammen mit den Auslagen und der Umsatzsteuer mit ihrer Entstehung fällig. Ansprüche des Mandanten gegen den Rechtsanwalt sind nicht durch Rechtsgeschäft abtretbar oder sonst übertragbar. Auskünfte erhält der Mandant telefonisch. Durchschriften werden Mandanten nur auf besonderen Wunsch übersandt.
6. Die Vollmacht ist nicht bedingt und nicht von der Deckungszusage einer Rechtsschutzversicherung abhängig.

Über das Entstehen der außergerichtlichen Vergütung nach dem Rechtsanwalts- vergütungsgesetz, die sich nach dem Gegenstandswert richtet, wurde ich belehrt.

Technik und Marketing:
Bei Fragen zu Technik und Online Marketing wenden Sie sich bitte an:
McGrip in Mannheim - Tel.: 0621 / 799 37 87