Abschleppkosten willkürlich auf Autofahrer abgewälzt

Gegen Autofahrer gehen Behörden und Gerichte leider oft mehr als ruppig vor. Das Bundesverfassungsgericht musste nach allen Instanzen angerufen werden und gab dem Autofahrer recht: Die exorbitant hohen Kosten eines Ableppverfahrens in Höhe von zusammen weit über 2000 Euro können nicht einfach auf den Autofahrer umgelegt werden: BVerfG v. 30.06.2011 - 1 BvR 367/11. Alles andere ist willkürlich.


Eingestellt am 01.11.2011 von Rechtsanwalt Bosche
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