Ausländische Führerscheine in Deutschland

Während der Europäische Gerichtshof die Gemeinschaftsstaaten - allen voran Deutschland - in jüngerer Zeit zur gegenseitigen Anerkennung von Fahrerlaubnissen veranlasst hat, ist er nun ein Stück zurück gerudert. Wenn aus der Fahrerlaubnis erkennbar ist, dass die Fahrerlaubnis unter Verstoß gegen das Wohnortsprinzip erlangt wurde, dann soll dies zu einer Aberkennung der ausländischen Fahrerlaubnis durch deutsche Behörden führen können.
Den Behörden war bei einer Kontrolle ein tschechischer Führerschein aufgefallen, in welchem der deutsche Wohnort eingetragen war. Fahrerlaubnisse aus anderen EU- Staaten dürfen in Deutschland nur anerkannt werden, wenn der Wohnsitz mindestens 180 Tage im Ausland gelegen hat. Bürger sollten also darauf achten, dass ihre neue ausländische Fahrerlaubnis auch tatsächlich eine ausländische Anschrift aufweist.


Eingestellt am 25.10.2008 von Rechtsanwalt Bosche
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