Bei Steuerhinterziehung nicht automatisch Bewährung

Der verschwenderische Staat will an Ihr Geld. So liegt der Bundesgerichtshof auf einer Linie mit den Finanzgerichten, wenn dem Bürger immer mehr Geld abgenommen wird. Zur Durchsetzung seiner Forderungen wird natürlich die Strafschraube angezogen. So ist es in vielen Fällen nicht mehr automatisch so, dass der "Angeklagte" von einer Bewährungsstrafe ausgehen darf, weil die Steuerhinterziehung als weniger schwer wiegend betrachtet wird. Das selbst verdiente Geld des Bürgers wird immer schlechter geschützt. Der ehrlich arbeitende Bürger wird immer stärker dem "gewöhnlichen" Kriminellen gleichgestellt. Droht der Vorwurf der Steuerhinterziehung, so sollte der Betroffene dies immer weniger auf die leichte Schulter nehmen. Schließlich will man nach außen besser darstehen als z.B. Griechenland.
Verteidigen Sie sich. Verteidigen Sie Ihre Freiheit und das Produkt Ihrer Arbeit. Vor allem: Verteidigen Sie sich so früh wie möglich.


Eingestellt am 14.02.2012 von Rechtsanwalt Bosche
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