Berlin, den 24.11.2011: Unfallflucht nur vorsätzlich

Immer wieder wird dem Unfallbeteiligten Unfallflucht unterstellt, obwohl er den Schaden nicht erkannt hat. Gerade nach leichten Berührungen kann ein durchschnittlicher Autofahrer oft nicht erkennen, ob ein Schaden entstanden ist. Gründe dafür sind z.B. Vorschäden, schlechte Lichtverhältnisse oder Laienhaftigkeit. Eine Verurteilung wegen Unfallflucht kommt dann nicht in Frage (OLG Köln v. 3.5.2011 III IRVs 80/11).


Eingestellt am 24.11.2011 von Rechtsanwalt Bosche
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