Berufung in Zivilsachen ab 20.000 Euro verbessert

Bei Berufungen in Zivilsachen kann das Berufungsgericht - meistens das Landgericht - die Berufung gegen Urteile der Amtsgerichte durch Beschluss ohne mündliche Verhandlung verwerfen. Auf Deutsch: Das Landgericht muß nur ein Schreiben ausdrucken, auf dem steht: "Beschluss. Die Berufung wird verworfen. Begründung..." Zeugen müssen nicht mehr gehört, Sachverständige nicht mehr beauftragt und Schreiben nicht mehr gewürdigt werden. Eine nochmalige vollständige Bearbeitung des Falles ist ausgeschlossen. Dies soll sich jetzt ändern, indem ein Rechtsmittel (vermutlich Beschwerde) gegen die lapidare Beschlussverwerfung geschaffen werden soll: Allerdings erst ab einem Streitwert von 20.000 Euro. Davon haben die meisten Parteien vor dem Amtsgericht wieder nichts. Der Streitwert beim Amtsgericht geht außer in Mietsachen nur bis 5000,00 Euro.

Ein Hauptgrund für die Einführung der Demokratie war das vorher herrschende "Zensus Wahlrecht" nach der Höhe des Einkommens. Im Zivilrecht erscheint die Wortwahl "Zensus- Justiz" zutreffend, was wiederum einen deutlichen Schatten auf die Demokratie wirft.



Eingestellt am 29.09.2011 von Rechtsanwalt Bosche
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