Drohende Verjährung kostengünstig unterbrechen

Bei höheren Forderungen aus Werkverträgen - meistens am Bau -stellt sich oft ein ganzer Fragenkomplex. Als erstes gilt zu klären, wann die Verjährung eintritt, denn nach Eintritt der Verjährung ist fast gar nichts mehr zu machen. Die Verjährung selbst ist allerdings nur durch die Klage zu unterbrechen. Die Klage über den vollen Werklohn wäre oft sehr teuer. So ist es oft besser, die Klage lediglich auf Beweissicherung im selbständigen Beweisverfahren zu richten. Das Beweisverfahren unterbricht die Verjährung nämlich ebenso wie die Klage. Es ist allerdings darauf zu achten, dass die Beweissicherung auf alle Mängel bezogen wird. Nur hinsichtlich der jeweiligen Beweisanträge tritt Unterbrechung der Verjährung ein (OLG Hamm v. 30.05.2011 Az: 17 U 152/10).


Eingestellt am 01.08.2011 von Rechtsanwalt Bosche
Trackback

Kommentar hinzufügen:

Ihr Kommentar wird nach Überprüfung veröffentlicht.
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.
Ihr Name:
Ihr Kommentar:
Registrieren: E-Mail Benachrichtigung bei neuen Kommentaren.
Registrierte Nutzer können Benachrichtigungen per Email
anfordern, unseren Newsletter abonnieren und weitere
Informationen erhalten.
Spamschutz: Bitte geben Sie die Zeichen auf dem Bild ein.
Neu laden

Wie viele Zeichen befinden sich im Bild?


Bewertung: 2,0 bei 1 Bewertungen.
Wie hilfreich fanden Sie diese Informationen?
(1=wenig hilfreich, 5=sehr hilfreich)