Fahrverbot aufgehoben: Darauf kommts an.

Wer es eilig hat, der fällt gerne einmal in die Hände des modernen "Strassenzolls". Er sei zu schnell gewesen, heißt es. Natürlich bei tiefer Nacht, auf breiter Straße und ohne jede Gefahr für andere. Genau so ging es unserem Mandanten, einem Handwerker. Unter detaillierter Beschreibung der Tatsache, dass das Grundgesetz zur Finanzierung des Staates die öffentlichen Steuergesetze vorschreibt, haben wir gegen die "Abzocke" oder Mittelbeschaffung per Radargerät opponiert. Den Richter hat es überzeugt. Anruf des Richters: Fahrverbot weg, dafür wird das Bußgeld verdoppelt. Das Handwerk unseres Mandanten steht daher weiter zur Verfügung. Er bleibt mobil.


Eingestellt am 26.06.2012 von Rechtsanwalt Bosche