Falsche Angaben bringen den Versicherungsschutz zum erlöschen

Dieser allgemein bekannte Rechtssatz beginnt dann an Relevanz zu gewinnen, wenn "Tatsachen" unstimmig sind. Die Vollkaskoversicherung und erst recht die Teilkaskoversicherung erkennt gerade bei höheren Schäden sehr schnell unstimmige Tatsachen. Umstimmige Tatsachen werden durch die Fragebögen der Versicherung geradezu generiert. Versicherungsfagebögen sind umfangreich und komplex. Man kann sie fast immer nur mit ja oder nein beantworten oder muss konkrete Zahlen und Werte angeben die sich niemand merkt. Man denke nur an den richtigen Kilometerstand, wenn das Auto gestohlen wurde. Kaum einer dürfte sich den letzten exakten Kilometerstand beim Aussteigen aufgeschrieben haben. Die Versicherung fragt aber den ganz genauen Kilometerstand zu einem ganz genauen Tag und Stunde ab. Das ist kein Scherz. Wer demzufolge nicht ganz genau aufpasst, macht Fehler. Prompt sagt die Versicherung, es handele sich um unstimmige Tatsachen. Sie habe andere Daten. Sie zahle nicht. Dann muss der Kunde beweisen, dass das Auto gestohlen wurde. Vor Gericht wird dann gerne ein sehr teurer Sachverständiger eingeschaltet, den zuerst einmal der Kläger bezahlen muss. Für diese Fälle hilft nur eine gute Rechtsschutzversicherung und ein guter Anwalt (vgl. LG Hamburg v. 5.8.11 331 O 160/09).


Eingestellt am 07.10.2011 von Rechtsanwalt Bosche
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